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Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zu einer unserer Veranstaltungen, akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit möchten wir Ihnen den Besuch so angenehm wie möglich machen und aufkommende Fragen vorab beantworten.
Unsere AGB orientieren sich an den üblichen Regeln eines Veranstaltungsbesuchs und unterliegen der gängien Rechtsprechung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch persönlich gerne zur Verfügung.
Die in diesen AGB genannten Personen sind:
Der Veranstalter = Konzertbüro Landshut, Innere Münchenerstr.56, 84036 Landshut
Der Besucher / Zuschauer = Veranstaltungsbesucher bzw. Karteninhaber
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Zur Wahrung seiner Rechte und Pflichten setzt er gekennzeichnetes Personal ein. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten. Ausschliesslich dieses Personal ist befugt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen oder zugunsten des Zuschauers zu ändern.
Die am Veranstaltungsgelände angebrachten Hinweisschilder sind zwingend zu beachten !
Barrieren, Absperrungen, sowie Plattformen mit technischem Equipment (z.B. Bühne) dürfen in keinem Fall bestiegen oder ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters bzw. dessen Personal überschritten werden.
Grundsätzlich ist es verboten, Waffen oder pyrotechnische Gegenstände mitzubringen. Das Einlasspersonal ist befugt, Taschen zu durchsuchen und Leibesvisitationen vorzunehmen. Wird der Zutritt aufgrund eines mitgebrachten Gegenstands verwehrt, ist allein der Besitzer für den weiteren Verbleib dieser Gegenstände verantwortlich.
Wird eine Garderobe gegen Gebühr vom Veranstalter angeboten, haftet dieser nicht für Inhalte von Taschen oder Beschädigungen, die nicht nachweislich und offensichtlich durch das Garderobenpersonal verursacht wurden. Die Rückgabe erfolgt aufgrund einer Kennmarke, für die ausschliesslich der Besitzer selbst verantwortlich ist.
Elektrische Geräte, insbesondere mit Funkverbindungen, sind während der Veranstaltung auszuschalten. Dies umfasst vor allem Mobiltelefone, Computer und Funkgeräte. Ist eine Abschaltung aus wichtigen Gründen nicht tragbar z.B. bei medizinischen Geräten, muss das Einlasspersonal darüber informiert werden !
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, von der Veranstaltung Aufzeichnungen in jedweder Form zu machen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. Eine Zuwiderhandlung ist auch ohne vorherigen Hinweis ein Verstoss gegen das Urheberrecht und kann mit hohen Strafen geahndet werden.
Regenschirme dürfen bei Open Air Konzerten nicht in das Gelände mitgenommen werden. Für Schutz gegen schlechte Witterung bitten wir um entsprecehende Kleidung.
Die erworbene Eintrittskarte berechtigt den Besitzer zum Zugang in das Veranstaltungsgelände, frühestens zur Einlasszeit und in jedem Fall vor Ende der Veranstaltung. Die Gültigkeit der Eintrittskarte ist nur bei Akzeptanz der AGB gegeben. Erfolgt ein Verstoss, hat der Veranstalter das Recht, ersatzlose Verweise auszusprechen.
Eine Eintrittskarte ist nur dann gültig, wenn alle aufgedruckten Daten wie Termin, Ort, Zeit, usw. zutreffen und alle vom Veranstalter eingesetzten Kriterien zum Nachweis des Originals erfüllt sind. Fälschungen werden ausnahmslos strafrechtlich angezeigt. Ebenso muss die Karte in ihrem Umfang vollständig sein. Bei ermäßigten Karten muss ein Nachweis zur Berechtigung auf Nachfrage erbracht werden. (z.B. Behindertenausweis, etc)
Beim Verlassen des Geländes erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte. Muss das Gelände aus einem dringenden Grund verlassen werden, ist dies unbedingt beim Einlasspersonal anzuzeigen. Dieses entscheidet über die entsprechende Kontrollmöglichkeit zum Wiedereinlass.
In einigen Fällen gewährt der Veranstalter auf freiwilliger Basis und ohne Gewähr Preisnachlässe für Kinder, Behinderte, Gruppen, etc. Dies ist vom Käufer unmittelbar vor dem Erwerb abzuklären. Ein nachträglicher Anspruch besteht in keinem Fall. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Preisnachlässe zurückzufordern, wenn die Berechtigung dazu beim Einlasspersonal nicht nachgewiesen werden kann. Ist eine ermäßigte Karte als solche gekennzeichnet, ist sie nicht übertragbar !
Eine Rückgabe der Eintrittskarte ist für den Veranstalter nur dann verpflichtend, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder vorzeitig abgebrochen wird (Laufzeit weniger als 45 Minuten). Weitere Gründe liegen in besonders unzumutbaren Umständen für den Zuschauer bei räumlicher oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung. Generell können Karten NUR dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden; und zwar bis spätestens 14 Tage nach dem ursprünglich angesetzten Termin. Die Vorverkaufsstelle hat das gesetzliche Recht, die Vorverkaufsgebühr einzubehalten,Versandkosten und weitere Kosten werden nicht erstattet.
Bei zeitlicher oder räumlicher Verlegung der Veranstaltung behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für den neuen Termin bzw. Ort. Der Veranstalter sorgt für die rechtzeitige Bekanntgabe der Änderung. Eine Rücknahme kann auf Anfrage bei der entsprechenden Vorverkaufsstelle erfolgen, ist jedoch nicht verpflichtend.
Der Karteninhaber bezahlt für das auf der Eintrittskarte angegebene Programm. Der Veranstalter ist zu Änderungen im Programm berechtigt, sofern die Programmbasis davon unberührt bleibt. Dies ist z.B. dann der Fall wenn mehrere Akteure auftreten und ein Akteur gleichwertig ersetzt werden muss.
Änderungen bei der Besetzung innerhalb einer Gruppe sind zulässig, sofern der Hauptakteur und offensichtliche Sympathieträger des Publikums davon unberührt bleibt (Headliner, Leadsinger, etc)
Es ist grundsätzlich verboten, von der Veranstaltung Bild, Ton oder Videoaufzeichnungen zu machen. Zuwiderhandlung kann strafrechtlich verfolgt werden. Eine Veranstaltung unterliegt rechtlich abgesichert dem Urhebergesetz
Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung in jedwediger Form aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Der Zuschauer erklärt sich damit einverstandeb auf diesen Aufzeichnungen sicht-/hörbar zu sein und stellt keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter nach erfolgter Ausstrahlung
Der Veranstalter garantiert dem Karteninhaber einen entsprechenden Sitzplatz, nicht jedoch die Qualität des Platzes. Generell sind Sichtbehinderungen möglich. (z.B. durch Pfeiler oder technische Bauten).
Steht auf der Eintrittskarte der Vermerk - kein Sitzplatzanspruch- so handelt es sich um ein Stehkonzert oder eine nur teilweise bestuhlte Veranstaltung. Der Karteninahber ist dann nicht berechtigt, auf einem Sitzplatz zu bestehen !
Steht auf der Eintrittskarte der Vermerk - freie Platzwahl -, so kann der Karteninhaber seinen Platz unter den verfügbaren Plätzen frei wählen. Dabei hat er jedoch Reservierungen und bereits besetzte Sitzplätze zu respektieren.
Ist auf den Eintrittskarten keine Altersbeschränkung aufgedruckt, gilt das Jugendschutzgesetz. Eltern haften für ihre Kinder.
Grundsätzlich übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Sach- und Körperschäden, soweit diese nicht vorsätzlich und nachweislich von ihm verursacht wurden und eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Besucher den Schaden nicht durch eigene Fahrlässigkeit und z.B. unangepasste Kleidung zu verantworten hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass bei vielen Veranstaltungen, vor allem bei Rockkonzerten, extreme Lautstärken herrschen. Der Veranstalter übernimmt für Hörschäden keine Haftung.
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle ist Landshut. Niederbayern, Deutschland.